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Pressemitteilungen

17.09.2020

Verbesserte Fördermittel für den Sozialen Mietwohnungsbau: Investoren und Mieter profitieren

Vielversprechende Möglichkeiten  für den sozialen Wohnungsbau im Kreis Herford: Die Landesregierung stellt den Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres mehrjährigen Wohnraumförderprogramms (2018 bis 2022) neue Fördermittel zur Verfügung. Hierzu wird bis 2022 insgesamt ein jährlicher Finanzrahmen von 1,1 Mrd. € bereitgestellt. Die Wohnraumfördermittel können für die Eigentumsförderung, den Mietwohnungsbau und für die Bestandsmodernisierung eingesetzt werden. Die attraktiven Fördermittel bieten Investoren eine verlässliche Finanzierungsperspektive und Mietern bezahlbare Wohnkosten.

Michael Petring, zuständiger Mitarbeiter der Kreisverwaltung, sieht vor allem in der deutlich verbesserten Förderung des Mietwohnungsbaus für das nächste Jahr viele Vorteile: „Private Investoren können von den erhöhten Förderpauschalen und Tilgungsnachlässen von bis zu 20 Prozent profitieren. Es gibt außerdem eine Vielzahl von Zusatzdarlehen, wie z.B. für den Bau kleiner Wohnungen bis zu 55 Quadratmetern. Mietwohnungen mit Passivhausstandard werden mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 15 Prozent bezuschusst“, erklärt Petring. „Hinzu kommt außerdem, dass der Zinssatz in den ersten 15 Jahren bei 0 Prozent liegt“, so Petring weiter.

Darüber hinaus ist die Gewährung eines Tilgungsnachlasses bis zu 50 Prozent möglich, wenn z.B. Wohnraum für Rollstuhlnutzende bzw. Menschen mit Schwerbehinderung geschaffen oder Holz als Baumaterial genutzt wird. Im Gegenzug gewährt der Investor eine Mietpreis-und Belegungsbindung zugunsten geringverdienender Haushalte. „Überaus erfreulich für Investoren ist die Erhöhung der zulässigen Bewilligungsmiete bei Erstbezug von 5,00 € bzw. 5,35 € auf 5,80 €“, betont Petring.

Auch bei dem Neubau und Erwerb selbstgenutzter Eigenheime ist ein Tilgungsnachlass in Höhe von 7,5 Prozent möglich. Anspruchsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind oder einer im Haushalt lebenden schwerbehinderten Person. Auch hier gibt es die Möglichkeit Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen. Diese werden ebenfalls mit einem Tilgungsnachlass von 50 Prozent bezuschusst, sollte mit Holz gebaut und Baumaßnahmen aufgrund einer Schwerbehinderung getätigt werden.

Die Fördermittel fließen zudem in die  Bestandsmodernisierung von Wohngebäuden – sowohl im Mietwohnungsbau als auch im Eigenheimbereich. Bis zu 100.000 € werden zu 100 Prozent pro Wohneinheit finanziert. Dafür sind Tilgungsnachlässe von 20 oder 30 Prozent vorgesehen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Herford unter www.kreis-herford.de oder durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnraumförderung im Amt für Sozialplanung und Kreisentwicklung:

Michael Prüßmeier (Eigenheimförderung): 05221 13-2500, m.pruessmeier@kreis-herford.de,  Michael Petring (Förderung des Mietwohnungsbaus): 05221 13-2502, m.petring@kreis-herford.de, Sabine Felten (Technische Prüfungen bei der Wohnungsförderung): 05221 13-2419, s.felten@kreis-herford.de, Maja Büsching (Wohnberechtigungsscheine, Zinsbescheinigungen): 05221 13-2501, m.buesching@kreis-herford.de oder direkt bei der NRW.Bank: 0251 917410, info@nrwbank.de.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Flyern:

Flyer Wohnraumförderung des Landes NRW - Wohneigentum

Flyer Wohnraumförderung des Landes NRW - Mietwohnungsbau